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Ladenschluß für bosnische Flüchtlinge

■ Sozialhilfe wird ab November gekürzt und teilweise in Sachleistungen ausgezahlt

Die drohende „Rückführung“ wirft ihre Schatten voraus. Für rund 5400 BosnierInnen, die noch den Winter, womöglich das kommende Jahr in Hamburg verbringen, wird sich das Leben ab November spürbar ändern. Ihre Sozialhilfe wird um rund 20 Prozent gekürzt und teilweise nicht mehr in Geld, sondern in Sachleistungen ausgezahlt. Zum Arzt darf nur noch gehen, wer akut erkrankt ist oder Schmerzen hat, schreibt die neue Hausordnung in der „Weltstadt mit Herz“ vor.

Die wurde auf der Innenminsterkonferenz am 19. September entworfen. Da befanden die Innenminister von Bund und Ländern, daß aus den Kriegsopfern nun geldverschlingende Mitesser geworden seien. Schließlich stehe „Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina die Möglichkeit der freiwilligen Rücckehr offen“. Mit dieser Begründung verabschiedeten die Innenminister nicht nur den Stufenplan, in dem festgelegt wird, wer wann die BRD zwangsweise zu verlassen hat. Auch die Lebensgrundlage für die Kriegsflüchtlinge hier wandelte sich schlagartig.

Alleinstehende BosnierInnen bekommen zur Zeit den Regel-Sozialhilfesatz von 531 Mark. Ab Freitag werden es noch 440 Mark sein. Eine Familie mit zwei Kindern, bislang mit 1567 Mark schon knapp versorgt, muß künftig mit 1440 Mark auskommen. So viel erhalten Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthalts in der BRD, die ebenfalls mit der reduzierten Sozialhilfe nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“ abgefunden werden.

Die Hamburger Sozialämter sind schon mit Argumenten präpariert. Das Landesamt für Aussiedler, Flüchtlinge und Lastenausgleich erläuterte in einem Schreiben von Anfang Oktober, daß BosnierInnen den vollen Sozialhilfesatz erhalten hätten, weil sie nicht selbst dafür verantwortlich wären, daß sie nicht nach Bosnien zurückkehren konnten. Nun stehe ihnen die Rückkehr offen. Wer trotzdem bleibt, so ist zwischen den Zeilen zu lesen, dem soll offenbar mit der Freiwilligkeit etwas nachgeholfen werden.

Mit ihrem Beschluß weichen die Innenminister vom Bedarfdeckungsprinzip der Sozialhilfe ab. Zudem ignorieren sie, daß auf der parlamentarischen Ebene eben darum seit über einem Jahr gestritten wird. Das Bundeskabinett plant seit vergangenem Herbst eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das sorge für „Gleichbehandlung“ aller Ausländer“, versuchte Bundesarbeitsminister Norbert Blüm seine Sparpläne schmackhaft zu machen. Dem Bundesrat jedoch schmeckte die Idee nicht. Im Dezember lehnte er den Änderungsentwurf ab. Ein neuer Kabinettsvorschlag liegt nun dem Vermittlungsausschuß vor.

Derweil schaffen die Innenminister ihre eigene Gesetzeslage. Wie die Abschiebung ab Oktober bleibt die Ausführung den Ländern überlassen. Hamburg zeigt sich rigide: Allen BosnierInnen wird die Sozialhilfe gekürzt, soweit sie nicht beispielsweise wegen Krankheit reiseunfähig sind – während Brandenburg beim Regelsatz bleibt, Sachsen weiterhin Geld auszahlt und Berlin „nur“ für die ausreisepflichtigen BosnierInnen die Sozialhilfe reduziert. Elke Spanner

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