■ Mit Kreditkartengebühren auf du und du
: Unmerkliches Melken

Düsseldorf (taz) – Bargeldlos weltweit bezahlen, nur mit dem guten Namen und natürlich der guten Karte von Americancard Eurodinersexpress, jubiliert die Kreditkartenbranche. Und alles gegen eine einmalige Jahresgebühr, fertig.

Falsch: Wer mit Kreditkarte im Ausland bezahlt, wird extra zur Kasse gebeten. Ein Prozent des Umsatzes ist branchenüblich. Unrechtmäßig, sagte im Sommer in einem Musterverfahren das Oberlandesgericht Hamburg, das die Verbraucherverbände angerufen hatten. Doch solange das nicht rechtskräftige Urteil beim Bundesgerichtshof liegt, wird weiter kassiert.

Banken und Kartenfirmen erklären Gebühren für unverzichtbar. Citibank-Sprecher Folkert Mindermann etwa rechtfertigt sie mit dem „großen Aufwand bei Auslandsgeschäften“. Und falls man beim BGH verliere, werde man die Kosten nicht mehr „nach dem Verursacherprinzip“ in Rechnung stellen, sondern „gleich auf den Kartenpreis draufschlagen“. Das werde dann wohl „für die Verbraucher ein Pyrrhussieg“.

Doch vor dem Pyrrhussieg steht das Danaergeschenk der Citibank. Durch das umstrittene Joint-venture mit der Deutschen Bahn erhalten KundInnen auf Wunsch die BahnCard mit Visa-Kreditkartenfunktion – kostenfrei. Über 400.000 neue KundInnen ließen sich derart locken. Die jedoch werden auf besondere Art gemolken. Auf den ersten Blick sieht die Bahn- Visacard der Citibank aus wie das weiße Schaf der Branche: Die Abrechnungen bei Auslandsumsätzen weisen keinerlei Gebühren aus.

Doch was in den Rechnungen als scheinbar exakter amtlicher Umrechnungskurs (auf vier Stellen hinter dem Komma) auftaucht, ist nichts als eine Phantasiezahl mit den bankinternen Aufschlägen. Und es setzt nicht ein Prozent, sondern fast das Doppelte: 1,85 Prozent. Für einen einzigen kartenfinanzierten Urlaub zu zweit kommt da leicht der getarnte Gegenwert eines Kinoabends oder einer CD zusammen. Die Bank verzeichnet dank dieses Geldes ein Einnahmeplus von jährlich rund 3,5 Millionen Mark.

„Wenn es schon Entgelte gibt“, so Rainer Metz von der Düsseldorfer Verbraucherzentrale, „müssen sie erkennbar ausgewiesen sein.“ Das sähen schon die entsprechenden Grundsätze der EU bei „grenzüberschreitender Nutzung von Zahlungsmitteln“ vor. Bernd Müllender