■ Am Rande: Mordvorwurf gegen Skinhead aufgegeben
Potsdam (dpa) – Im Prozeß um die Ermordung eines Punk in Brandenburg/Havel hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags gefordert. Der Mordvorwurf ist damit gefallen. Auch sei es nicht nachweisbar gewesen, daß der angeklagte frühere Skinhead den Punk tötete, weil er diesen als politisch links eingestuft habe. Ein Gutachter bescheinigte dem Skinhead verminderter Schuldfähigkeit. Er hatte 2,4 Promille Alkohol im Blut.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen