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■ Am RandeVorwürfe gegen Peter Graf abgeschwächt

Mannheim (dpa) – Peter Graf und Joachim Eckardt können möglicherweise nur wegen einfacher Steuerhinterziehung verurteilt werden. Bisher lautete die Anklage auf Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall. Für den Angeklagten Eckardt kommt nach den Hinweisen des Gerichts auch eine Verurteilung wegen Beihilfe statt Mittäterschaft in Frage. Eckhardts Verteidiger Bernd Graf und Eckardt sind angeklagt, von 1989 bis 1993 den Finanzbehörden rund 42 Millionen Mark Einkünfte der Tennisspielerin Steffi Graf nicht angegeben zu haben.

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