„Mit spitzen Fingern“

■ Rechtsausschuß-Sondersitzung zur Abhöraffäre um GALier Mecklenburg

Justizsenator Klaus Hardrath hat gestern auf einer Sondersitzung des Bürgerschafts-Rechtsausschusses die Abhöraktion gegen den GAL-Referenten Peter Mecklenburg einerseits verteidigt, andereseits kritisiert. In einer schriftlichen vom Strafvollzugsamt formierten Erklärung heißt es: „Insgesamt gesehen ist nach Auffassung der Justizbehörde die genaue Information des Sicherheitsbeauftragten über die Details der Telefonüberwachung nicht zu beanstanden.“ In seiner Befragung klang es allerdings anders: „Mir war gleich klar, daß es rechtliche Probleme geben könnte. Ich habe die Akte beim Studium mit spitzen Fingern angefaßt.“

Anlaß der Sondersitzung war der Rüffel des Datenschutzbeauftragten Hans-Herrmann Schrader nach Auswertung der Abhöraffäre gegen Mecklenburg. Nach einer „anonymen Anzeige“ war das Telefon einer Santa-Fu-Vollzugshelferin wegen des Verdachts des Drogenschmuggels abgehört worden (taz berichtete). Dabei waren auch Telefonate mit dem GALier protokolliert und via Staatsanwaltschaft dem Santa-Fu-Sicherheitsbeauftragten Hans Seemann übergeben worden, der sich eine Handakte anfertigte. Schrader: „Das war unzulässig.“

Das sieht das Strafvollzugsamt anders: Schließlich habe bereits die Polizei Gespräche angeblich nicht protokolliert, die mit dem Drogenverfahren nichts zu tun hätten. Dennoch befanden sich Niederschriften von Telefonaten des GALiers in Seemanns Handakte...

Durch Hardraths Auftritt bestätigten sich taz-Informationen, wonach es in der Justizbehörde eine heftige Kontroverse um die rechtliche Bewertung des Falles gegeben hat. Hardrath habe nach dem Studium verfügt: „Die Akte muß aus der Behörde raus“. kva/mg