Harte Zeiten für Restaurantbesitzer

■ Arbeitsamt fahndet in Lokalen nach illegal Beschäftigten / Nur die Hälfte ist sauber

Trotz des Lächelns in seinem Gesicht klangen die Worte des Direktors des Hamburger Arbeitsamts gestern wenig freundlich: „Wir werden gnadenlos sein!“ Nicht die Wiederkehr des Wilden Westens kündigte Olaf Koglin an, sondern harte Zeiten für die Restaurantbesitzer, die mit illegalen ausländischen Arbeitskräften den Ruf der ganzen Branche gefährden. Daß im Gaststättengewerbe mit harten Bandagen gekämpft wird, belegen Razzien, die das Amt kürzlich in ausländischen Spezialitätenrestaurants durchgeführt hat: Danach erwies sich nur etwa die Hälfte der Betriebe als „sauber“.

In der Nacht von Freitag auf Sonnabend waren in der gesamten Bundesrepublik wieder Prüfer auf der Suche nach schwarzen Schafen unterwegs – auch in Hamburg. Mit 30 Mitarbeitern des Arbeitsamts und 12 Zollbeamten führten sie hier in 34 Lokalen (ausländische Spezialitäten, mit Ausnahme chinesischer) Kontrollen durch – mit „hoher Trefferquote“, wie Koglin betonte. Von 150 überprüften Personen nahm die Polizei gleich 19 wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts fest. Darunter auch neun Arbeitgeber, die nun mit einer Strafanzeige rechnen müssen. Ein besonders drastischer Fall von Ausbeutung blieb nicht unentdeckt: Ein Restaurantbesitzer hatte seine Küchenkräfte für fünf Mark Stundenlohn in Zehn-Stunden-Schichten schuften lassen. Auch ein Nobel-Italiener mußte nach der Razzia sein Lokal schließen; alle drei Küchenhilfen waren festgenommen worden.

Wenig rühmlich tun sich offenbar China-Restaurants hervor: Bei Kontrollgängen im Februar und März wurde hier bei jeder dritten Person etwas beanstandet. In 76 Lokalen hatten die Kontrolleure 18 Vergehen gegen das Ausländergesetz, 120 Arbeitserlaubnis-Verstöße, 70 Verstöße gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung und 12 Fälle von Leistungsmißbrauch notiert. Nach Auskunft von Arbeitsamts-Fahnderin Astrid Schulz-Evers ist dabei besonders auffällig, daß immer mehr gefälschte Arbeitserlaubnisse von „guter Qualität“ auftauchen. „Wir vermuten“, so Koglin, „daß auch Schlepperorganisationen über Gaststätten arbeiten.“

Illegale Beschäftigung ist aber nicht nur ausbeuterisch und strafbar; Koglin wies auch darauf hin, daß sie für die gesamte Branche zum halsbrecherischen Faktor werden kann. „Die Preisdrückerei kann ruckzuck dahin führen, daß sich die Betriebe bald keine legalen, tariflich entlohnten Kräfte mehr leisten können.“ Daher werde das Amt in solchen Fällen rigoros vorgehen. Neben Buß- und Strafgeldern droht im Wiederholungsfall auch die Schließung des Lokals.

Sannah Koch