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Gurke des Tages

Vorsicht, Sektkränzchen: Eine Alkoholfahne am Arbeitsplatz rechtfertigt ab sofort eine Abmahnung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Rechtsstreit zwischen einem Werkschutzmitarbeiter und der Deutschen Lufthansa entschieden. Die Abmahnung bleibt bis Ende 1998 in der Personalakte der Klägers enthalten.

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