: Keine Rente für Saufbeauftragten
■ Alkoholismus ist keine Berufskrankheit / Klage abgewiesen
Auch wenn der Alkohokonsum zum Job gehört, wird Alkoholismus nicht als Berufskrankheit anerkannt. Das hat das Landessozialgericht entschieden. Die Richter hatten die Klage eines Ingenieurs abgelehnt, der auf der Vulkan-Werft dazu abgestellt worden war, Aufsichtspersonen von Auftraggebern zu betreuen. Die Aufsichtspersonen sollten den Vulkan-Arbeitern bei ihrer Arbeit auf die Finger sehen. Damit sie es mit ihrer Arbeit nicht so genau nahmen, lud der Kläger sie in Lokale ein, um mit ihnen zu bechern. Nur er selbst habe sich durch den Job eine Herzerkrankung zugezogen. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Rente ab. Das Gericht bestätigte die Entscheidung. (Az S 18 U 186/95 kes
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