: Todesschuß gewünscht
■ Polizeigewerkschafter auf harter Linie
Der sogenannte „finale Rettungsschuß“ sollte per Gesetz zugelassen werden. Das forderte gestern der Vorsitzende des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rolf Taßler. Allerdings dürfe der gezielte Schuß nur die letzte Möglichkeit bei einer Geiselnahme sein. Innensenator oder Polizeipräsident müßten ihn genehmigen. Berlin solle sich an Bayern ein Beispiel nehmen, meinte Taßler. Er will eine Reihe weiterer Gesetzesverschärfungen. Es sei darüber nachzudenken, die Altersgrenze im Strafrecht auf zwölf zu senken. „Zwölf- und Dreizehnjährige sind heute weiter in der Entwicklung. Sie wissen genau, was sie tun“, so Taßler. dpa
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