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Grüner Gesetzentwurf für Paare ohne Trauschein

■ Vorlage orientiert sich am Verfassungsgericht. Steuerliche Nachteile beseitigen

Berlin (taz) – Die Grünen wollen im Februar einen Gesetzentwurf zu nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Bundestag einbringen. Gestern stellte Volker Beck für seine Fraktion den Entwurf vor. Zwingend seien gesetzliche Änderungen, weil „die Familienformen längst nicht mehr die gleichen sind wie vor 30 Jahren“.

In der Bundesrepublik leben drei Millionen heterosexuelle Männer und Frauen, die zusammenleben, ohne sich vor dem Standesamt trauen zu lassen. Ihre Rechtssituation als Partner ist jedoch viel ungünstiger als die von Verheirateten. So gelten sie beispielsweise im Erbrecht als Singles, können sich vor Gericht nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und im Krankenhaus nicht über den Gesundheitszustand ihres Partners erkundigen.

Wie zum Hohn allerdings werden sie als Paare wahrgenommen, sobald es um Geld geht, das der Staat durch sie sparen könnte. Im Sozialrecht – wenn zum Beispiel einer Sozialhilfe beantragt – wird das Einkommen des Partners unabhängig vom Ja vor dem Standesamt angerechnet.

Der Vorschlag der Grünen zielt nun darauf ab, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Beim Erbrecht soll gelten, daß, wenn der eine Partner stirbt, der Überlebende den Nachlaß bekommt, als sei er mit ihm oder ihr verheiratet gewesen. Das Kriterium für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft soll von drei Faktoren abhängen, die bei einem Notar bestätigt werden müßten: Beide müssen ihre „innere Bindung“ erklären, zudem sagen, daß ihre Lebensgemeinschaft „auf Dauer angelegt“ ist und darüber hinaus bekunden, „füreinander einstehen“ zu wollen, so Beck gestern in Bonn. Anders als in Schweden oder Dänemark sei im grünen Gesetzentwurf nicht zwingend vorgesehen, daß beide Partner zusammenwohnen. „Es gibt ja viele, die zusammen sind, aber an verschiedenen Orten wohnen.“

Der Entwurf orientiert sich strikt an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte voriges Jahr einen Regelungsbedarf bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften angemahnt. Im Februar soll der Vorschlag im Bundestag beraten werden – jedoch ohne Aussicht auf Erfolg. Die SPD hat allerdings noch keine eigenen Ideen präsentieren wollen.

Aus dem Hause der CDU-Familienministerin Claudia Nolte wurde signalisiert, in puncto Lebensgemeinschaften Homosexueller demnächst gesprächsbereit zu sein. Für trauscheinlose heterosexuelle Lebensgemeinschaften, heißt es lapidar, gebe es die Ehe. JaF

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