■ Am Rande: Schokofabrik-Streiks sind rechtswidrig
Kiel (dpa) – Das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht erklärte am Dienstag die Streiks bei den Süßwarenherstellern Niederegger in Lübeck sowie van Houten in Norderstedt für rechtswidrig. Bei weiteren Arbeitskämpfen, die nach Auffassung des Gerichts eindeutig gegen die tarifliche Friedenspflicht verstoßen, droht der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten (NGG) ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500.000 Mark. Mit den Streiks protestiert die NGG seit Anfang Dezember gegen die in der Süßwarenindustrie beabsichtigte Kürzung der vollen Lohnfortzahlung bei Krankheit auf 80 Prozent.
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