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Besitz von geistigem Eigentum erlaubt

■ UN-Konferenz regelt Copyright im Internet. Kurzfristiges Abspeichern von Fremdtexten ist erlaubt, Weitergabe der Dokumente an Dritte dagegen illegal. Keine Einigung über Urheberrechte bei Statistiken

Genf (AP/taz) – Die Genfer UN-Konferenz zum Schutz des geistigen Eigentums hat erstmals den Schutz von Urheberrechten im Internet geregelt. Drei Wochen hatten Vertreter aus 160 Ländern getagt. Am Samstag kamen sie dann zu einem Ergebnis, über das sich die meisten Teilnehmer und Interessenverbände zufrieden äußerten.

Das erste Vertragswerk der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) ist eine Erneuerung der Berner Konvention von 1889. Vor über hundert Jahren waren die internationalen Copyright-Bestimmungen für literarische und künstlerische Werke definiert worden. Jetzt wurden Formulierungen gestrichen, die jeden Zugriff auf geschützte Dokumente im World Wide Web zu einem Verstoß gegen das internationale Recht gemacht hätten. Da die gängige Browser-Software für den Zugriff auf das Computernetz jede aufgerufene Seite automatisch in einem eigenen Verzeichnis, Cache genannt, auf der Festplatte abspeichert, wurde das Anlegen solcher temporären Daten für zulässig erklärt. Rechtswidrig ist hingegen das sonstige Abspeichern von copyrightgeschützten Dokumenten und ihre Verbreitung an Dritte.

Bei dem zweiten Abkommen handelt es sich um die erste internationale Vereinbarung für den Schutz der Urheberrechte von Musikern und Produzenten. Gleichzeitig soll der Vertrag die Möglichkeit offenhalten, Musikaufnahmen über das Internet zu vertreiben. Der Internationale Verband der Phonographischen Industrie (International Federation of the Phonographic Industry, IFPI) erwartet, daß innerhalb der nächsten fünf Jahre 15 Prozent des Einzelhandelsumsatzes mit Tonträgern auf das Internet verlagert werden. Das Musikgeschäft hat ein Volumen von weltweit 40 Milliarden Dollar.

Keine Einigung erzielte die Konferenz erwartungsgemäß zu einem dritten geplanten Vertrag, der den Schutz der Urheberrechte auf das statistische Material von elektronischen Datenbanken ausgeweitet hätte. Vor allem die EU und die USA hatten hierauf gedrängt. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen gegenüber Japan, Kanada und vielen Entwicklungsländern, die bei einem Schutz von Nachrichten- und Wirtschaftsdatenbanken höhere Kosten fürchteten und außerdem darauf verwiesen, daß die rasante technische Entwicklung ihre eigenen juristischen Systeme überfordere.

Der WIPO gehören 160 Staaten an. Die neuen Abkommen müssen jetzt von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Kommentar Seite 10

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