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■ Am RandeGeschenkgutscheine bis zu 30 Jahre gültig

Bonn (AFP) – Wer zu Weihnachten einen Geschenkgutschein bekommen hat, kann sich bei der Auswahl seines Geschenks viel Zeit lassen: Ist keine Befristung darauf vermerkt, so bleibt der Gutschein nach deutschem Recht 30 Jahre lang gültig. Wie die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zu Weihnachten mitteilte, darf aber auch eine Befristung der Gültigkeit nicht zu knapp ausfallen: Nach einem Urteil des Münchner Landgerichts stellt bereits eine Frist von zehn Monaten eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und ist damit unzulässig.

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