: Wichtig: Maßnahmen gegen Dachlawinen
Gasthausbesitzer müssen auch Schnee auf dem Dach schippen. Das Oberlandesgericht in Dresden verurteilte ein Hotel im sächsischen Erzgebirge dazu, einem Autofahrer mehr als 10.000 Mark für den Schaden zu zahlen, den eine Schneelawine vom Dach des Hauses an seinem Fahrzeug verursacht hatte. Der Schnee sei über Dachgauben ohne Schneefanggitter auf das Auto gefallen, habe allerhand verbeult und die Heckscheibe zertrümmert. Wie aus dem Urteil hervorgeht, sind Hausbesitzer zwar nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Umständen schon zu speziellen Maßnahmen gegen Dachlawinen verpflichtet – nämlich dort, wo es oft schneit, wo die Häuser steile Dächer haben und wo es relativ häufig zum überraschenden Schneerutsch von oben kommt. Der Autofahrer sei nicht verpflichtet gewesen, sich zu vergewissern, ob eine Dachlawine drohte. Man könne von den Leuten keine alpinen Untersuchungen verlangen.Foto: AP
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