■ Kommentar: Teure Grundrechte
Auch das ist Sparpolitik: In Zeiten der großen Finanzkrisen sparen die Regierenden nicht nur Geld für Projekte, für soziale Belange, Zukunftsinvestitionen oder die Luxusgüter Kultur und Bildung. Nein, man spart auch an Grundrechten.
Daß die Sozial- und Jugendämter nun im zweiten Anlauf verpflichtet werden sollen, restlos alle illegal hier lebenden AusländerInnen bei der Ausländerbehörde zu denunzieren, hat bestimmt vielerlei fiskalische Vorteile: Zum einen spart sich die beim Innensenator angesiedelte Ausländerbehörde zusätzliche eigene Ermittler gegen die Illegalen. Bestimmt kann man dem einen oder der anderen auch mit Verweis auf den Aufenthaltsstatus die lebensnotwendigen Sozialleistungen verwehren. Und schließlich kostet die dann abgeschobene Person ja auch gar keine deutsche Sozialleistung mehr. Aber vor allem eines sparen sich die verantwortlichen Verwaltungen mit ihrer – in diesem Fall wiederum großzügigen – Umsetzung des Ausländergesetzes: das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von AusländerInnen. Die finanziellen Gründe, die vor allem von konservativer Seite als Begründung der Kontrolle von AusländerInnen angeführt werden, sind nur der populistische Arm einer viel radikaleren Politik, die Ausländer schon lange zu Bürgern zweiter Klasse abstempelt. Insofern hat die Kreuzberger Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer recht, wenn sie sagt: „Mit Hinweis auf einen Sozialhilfemißbrauch wird die Stimmung dahin gelenkt, daß die Ausländerbehörde ohne Widerspruch an alle Daten von hier lebenden Ausländern gelangen kann.“ Die Konsequenz heißt für die Betroffenen entweder Verzicht auf das Lebensnotwendige oder Abschiebung. Für alle bedeutet der Verzicht auf Grundrechte die weitere Aushöhlung demokratischer Verhältnisse. Barbara Junge
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