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Rassismus in Düsseldorf straffrei

■ „Kanacke“ kein Ermittlungsgrund für Staatsanwälte

Düsseldorf (taz) – Wer einen Schwarzen in Düsseldorf auf offener Straße „Kanacke“ schimpft, muß sich vor der Staatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt nicht fürchten. Statt dem wiederholt mit rassistischen Sprüchen belegten Diplomvolkswirt Jean Pierre A. mit einer öffentlichen Anklage beizustehen, verwiesen die Düsseldorfer Strafverfolger den Attackierten auf den Privatklageweg. Eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft könne es nicht geben, weil „öffentliche Belange nicht tangiert“ worden seien. Tatsächlich handele es sich bei den angezeigten Delikten um „Streitigkeiten unter Hausbewohnern“.

A., ein Deutscher mit schwarzer Hautfarbe, war nach einer Beschwerde über Lärmbelästigungen von einem Ehepaar aus einer Nachbarwohnung als „Neger und Kanacke“ beschimpft worden. Er solle „abhauen“, denn er habe „kein Recht, in Deutschland zu leben“. Nach Auffassung von A.s Anwalt Karl Heinz Bartens ist der Verweis auf den Privatklageweg abwegig. Bartens will nun erreichen, daß die Strafverfolger wegen „Volksverhetzung“ (130 StGB) tätig werden. Tatsächlich ist auch in den Polizeiakten von Volksverhetzung die Rede. Walter Jakobs

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