Tickets für Turmbesteigung

Das Oberlandesgericht Celle verurteilt Gorlebener Turmbesetzer zu Schadensersatz an den Bund. Das Urteil ist verfassungsrechtlich strittig  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

14 Frauen und Männer, die im Juni 1990 die beiden Fördertürme des Gorlebener Bergwerks für das geplante Endlager besetzt hatten, sind gestern vom Oberlandesgericht Celle auch in zweiter Instanz zu Schadensersatz an den Bund verurteilt worden. Anders als zuvor das Landgericht Lüneburg, erkannte das OLG Celle die Schadensersatzpflicht der Demonstranten allerdings nur dem Grunde nach an. Über die genaue Höhe des angeblich bei der Besetzung entstandenen Schadens will das OLG noch gesondert in diesem Jahr entscheiden.

In der ersten Instanz waren die 14 Frauen und Männer noch zur Zahlung von 127.000 Mark verurteilt worden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte die Summe für eine Unterbrechung des Endlagerbaus geltend gemacht. Für die TurmbesetzerInnen kündigte Rechtsanwalt Dieter Magsam gestern Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Ein nennenswerter Schaden sei bei der Aktion nicht entstanden, die 1990 dem Nein der neuen rot-grünen Landesregierung zum Endlager Gorleben Nachdruck verleihen sollte. Die Demonstranten, die das Oberlandesgericht als friedlich einstufte, hatten beim Erklettern der beiden Fördertürme lediglich einen Drahtzaun durchschnitten und ein Schloß geknackt.

Zwar wurden die Grubenarbeiten im Zuge der Aktion in einem Schacht für sechs Stunden, in dem zweiten für 30 Stunden unterbrochen. Die von dem Stillstand tatsächlich betroffenen Firmen, die Arbeitsgemeinschaft Schächte Gorleben (ASG) und die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE), haben aber nie Schadensersatz geltend gemacht.

Auch haben sie etwaige Schadensersatzansprüche nie förmlich an den Bund abgetreten, der eigentlich nur die Kasse für den Gorlbener Endlagerbau verwaltet. Die gesamten Baukosten holt sich der Bund über die sogenannte Endlagervorauszahlungsverordnung bei den Energieversorgungsunternehmen wieder. Ausgerechnet jene angeblichen 127.000 Mark Stillstandskosten will nun der Bund selbst getragen haben.

Die Turmbesetzer und ihr Rechtsanwalt sprachen gestern erneut von einem Versuch, den Gorleben-Protest auf zivilrechtlichem Wege abzustrafen. Nach Ansicht von Dieter Magsam fehlte dem Bund eigentlich sogar die Befugnis zu einer Schadensersatzklage, da er in keinem Fall der direkt Geschädigte war. Außerdem müsse der Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungerichts Beeinträchtigungen, die durch Ausübung des Demostrationsrechts entstünden, durchaus in Kauf nehmen.