■ Telegramm: Muslimische Lehrerin darf Kopftuch tragen
Stuttgart (AFP) – Eine angehende Lehrerin muslimischen Glaubens aus Schwäbisch Gmünd darf nun doch mit Kopftuch unterrichten. Eine gegenteilige Entscheidung des Oberschulamtes wurde aufgehoben. Die Behörde hatte der 24jährigen Fereshta Ludin noch bis Ende vergangener Woche einen Referendarsplatz verweigert, weil die aus Afghanistan stammende Deutsche ihr Kopftuch aus religiösen Gründen nicht ablegen wollte. Das Amt sah darin eine „Werbung für den Islam“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen