Drei Freisprüche im Mauerschützenprozeß

Im 45. Mauerschützenprozeß sind gestern zwei DDR-Grenzer und ein Stasi-Angehöriger der Paßkontrolle vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte die Angeklagten beschuldigt, einen Fluchthelfer erschossen zu haben. Der Getötete hatte Weihnachten 1965 mit seinem Bruder zwei junge DDR-Bürgerinnen in den Westen schleusen wollen. Nach rasender Fahrt prallte der Fluchtwagen gegen den letzten Schlagbaum. Heinz S. erreichte tödlich getroffen Westberliner Boden. Die anderen drei Insassen wurden von DDR-Posten unverletzt festgenommen und später zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. ADN