■ Querspalte
: Ex-akter ad acta

„Eigentlich gibt es nur eine Ex-BRD, eine Ex-DDR ist dagegen ein Ding der Unmöglichkeit“ – so stand es vor kurzem an eben diesem Orte.

Einspruch, Euer Ehren! Selbstverständlich gibt es eine Ex-DDR – ex-akt dort, wo einst die DDR ihr Leben lebte. Denn wie uns allen bekannt, gähnt heutzutage keineswegs ein riesiges Loch zwischen Ostsee und Erzgebirge – da ist doch was. Und „Ex-DDR-Bürger“ klingt nun mal längst nicht so umständlich wie „Bürger aus einem der fünf neuen Bundesländer“. Oder kann sich jemand für „Transelbier“ erwärmen? Das Plädoyer für den Begriff „Ex-DDR“ erstreckt sich allerdings nur auf dessen Anwendung für den Zeitraum ab dem 3. Oktober 1990.

Warum das erwähnenswert ist? Honecker war unzweifelhaft „Ex-DDR- Staatsoberhaupt“: Er hatte die Funktion des Staatsoberhauptes der DDR – und da Honi dies zu Lebzeiten verlor, wurde er zum „Ex-DDR-Staatsoberhaupt“. Eine andere Lesart könnte nämlich zu Problemen führen: Das Staatsoberhaupt der Ex- DDR kann er schließlich nicht gewesen sein – denn das ist (und bleibt wohl auch noch ein bißchen) unser aller Helmut!

Ein Kollege von der Berliner Zeitung schrieb über Franz Josef Strauß: „Unter anderem schloß Strauß mit der Ex-DDR ein Kreditgeschäft in Milliardenhöhe ab.“ Wie denn das? Als Strauß den Schalck im Nacken hatte, war die DDR keineswegs „Ex“, sondern existent – daß ihr Todestag 3.Oktober mit dem von FJS Jahre später identisch sein sollte, konnte damals freilich kaum jemand wissen.

Oder nehmen wir die Gauck-Behörde, sprich: „Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ – müßte man aufgrund dieser Bezeichnung nicht davon ausgehen, die neuen Bundesländer hätten einen eigenen Staatssicherheitsdienst, um dessen Unterlagen sich Joachim Gauck zu kümmern hätte?

Möge also die Ex-DDR weiterhin existieren – „Ex und hopp“ gilt nicht ohne Grund längst als „gesamtdeutsch“. Per Brodersen