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Radbügel auf Straßen sind rechtens

■ Fahrradparkplatz in Schwachhausen darf bleiben / Bremer Verwaltungsgericht entscheidet: Auto und Fahrrad sind gleichberechtigt

Der gerichtliche Streit um acht eloxierte Fahrrad-Stahlbügel ist vorerst vorbei. Die Bügel in bevorzugter Auto-Parklage am Schwachhauser Straßenrand beschäftigten Verwaltung, Gerichte und ExpertInnen zwei Jahre lang. Jetzt setzte das Bremer Verwaltungsgericht den Zeiten, wo seitenlange Stellungnahmen zum Fahrradparkplatz Ecke Heinestraße abgegeben wurden, ein Ende. Die Radlerabsteige samt Anschließbügeln darf bleiben. Fahrräder und Autos sind im öffentlichen Verkehr gleichberechtigt, urteilte die 4. Kammer – und tat damit zugleich FußgängerInnen Gutes. Denn auch deren Gehwege dürften davon profitieren – und fahrradfreier bleiben.

Zuvor hatte ein Streiter für bevorzugtes Auto-Parkrecht Details ausgebreitet. Wo Nachbar X und Nachbarin Y ihre Räder zugunsten eines Autoparkplatzes lieber und besser abstellen könnten, schien nach seinen Darlegungen jedenfalls sonnenklar. Im Hof, im Garten oder Vorgarten – jeweils von Nachbar X oder Nachbarin Y versteht sich. Daß die acht Personen aus dem Öko-Haushalt zudem nie mehr als vier Räder an die öffentlichen Bügel anschlössen, spreche noch zusätzlich gegen diese Stellmöglichkeit. Drei Autoparkplätze futsch für diese paar Räder, das dürfte nicht sein, fanden die Kläger – auch wegen des stockenden, weil zwangsberuhigten Verkehrs samt deshalb gestiegenen Abgasaufkommens nicht.

Nichts half. Das Gericht erklärte den Radparkplatz für grundsätzlich rechtmäßig. Nur weil Räder de facto meist abseits vom Verkehr geparkt würden, müsse dies nicht zwangsläufig so sein. Auch ergab die gründliche Prüfung der Radstellplätze keine technischen Beanstandungen. ede

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