■ Am Rande: Sieg für Larry Flynt
Das Westfalen-Blatt muß die Freistellung zweier Redakteure wegen einer Larry-Flynt-Rezension zurücknehmen (taz vom 15.3.). Die Richter des Arbeitsgerichts Herford stellten in ihrer Begründung die innere Pressefreiheit vor den Tendenzschutz der Zeitung. Außerdem habe der Artikel durchaus klargemacht, daß Larry Flynt sein Vermögen mit perversem Schund verdient habe. Sollte das Westfalen-Blatt die Redakteure (die zudem Mitglieder des Betriebsrates sind) nicht an ihren Arbeitsplatz lassen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Mark. Die Kündigung der Ressortleiterin wird demnächst vor dem Arbeitsgericht Bielefeld verhandelt.
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