: Vor zehn Jahren
„Was tun wenn...der Volkszähler klingelt? Wenn es um den 25. Mai klingelt, sollte man/frau die Tür recht vorsichtig öffnen, denn es könnte der Zähler sein. Niemand ist verpflichtet, sich dem Zähler von Angesicht zu Angesicht zu zeigen oder sich gar auszuweisen. Der Zähler muß hingegen auf Wunsch seinen amtlichen Zählerausweis vorzeigen und darf auf keinen Fall gegen den Willen des Bewohnners in die Wohnung.“
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