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Gestörter Mann in Psychiatrie statt Haft

Jever. Weil er den Verlust des Sorgerechts für das gemeinsame Kind nicht verschmerzen konnte, hat ein 33 Jahre alter Soldat aus Friesland seine Ex-Frau „zur Tötung freigegeben“. Staatsanwältin und Richter des Amtsgerichts Jever, vor dem der Soldat wegen Bedrohung mit einem Verbrechen angeklagt war, erkannten einmütig, daß der gestörte Mann in der Psychiatrie besser aufgehoben sei als im Gefängnis. Die sechsmonatige Haftstrafe wurde nach Angaben einer Justizsprecherin vom Mittwoch zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte sich seit kurzem freiwillig in einem Bundeswehrkrankenhaus therapieren läßt. dpa

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