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Naturheilverfahren und Krankenkassen

Die schnelle, erfolgreiche Hilfe in der Not ist längst nicht mehr die einzige Leistung, die die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Kasse bestimmt. Immer mehr Menschen sind daran interessiert, den gesunden Körper zu erhalten, wie etwa die fernöstliche Medizin es nahelegt und seit Jahrhunderten praktiziert; nach einer Umfrage wünschen sich 60 Prozent der BundesbürgerInnen, daß die Krankenkassen die Kosten für Naturheilverfahren erstatten sollen.

In diesem Bereich hat die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr 1996 die Techniker Krankenkasse als beste Kasse ausgewiesen. Doch lediglich die „Securvita Betriebskrankenkasse“, die seit Anfang des Jahres allgemein zugänglich ist, bietet als gesetzliche Krankenkasse generell alternative Heilmethoden auf Krankenschein.

Für die anderen gesetzlichen Kassen gilt: Wer sich für Naturheilverfahren entscheidet, sollte dies in jedem Fall vor der Behandlung mit seinem Krankenversicherer absprechen. Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder anthroposophische Medizin sind in der Regel anerkannt, sofern ein Vertragsarzt diese ausübt.

Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfung des Einzelfalls können Krankenkassen gegebenenfalls auch Kosten für Behandlungsmethoden wie etwa eine Ozon-Mehrschritt-Therapie oder Pflanzenheilkunde übernehmen. Dazu muß allerdings sichergestellt sein, daß alle üblichen schulmedizinischen Therapien ausgeschöpft sind und erfolglos waren. Wird eine „unübliche“Methode angewendet, so darf diese nur von einem Vertragsarzt ausgeübt werden, der durch eine Zusatzausbildung dazu befähigt ist. Heilpraktiker sind generell nicht kassenärztlich anerkannt. Wer diesen Weg gehen will oder gar muß, hat in jedem Fall einen langen, unbequemen Papierweg vor sich.

Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, erhält bei der H.J. Darboven und Partner GmbH eine kostenlose telefonische Beratung unter 040/764 41 64 66.taz

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