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Luftschutz für Natur

■ Ballonfahrer-Knigge für Bremen vereinbart

Sollten in Zukunft HeißluftballonfahrerInnen das Bundesland Bremen nicht nur treffen, sondern gar dort landen wollen, dann müssen sie das ab sofort extrem naturschonend tun.

Das Umweltressort, die Naturschutzwacht und die Landesjägerschaft haben sich mit diversen Ballonfahrvereinen auf einen Verhaltenskodex zum Schutz von Flora und Fauna geeinigt. Darin wurde unter anderem eine Mindest-Fahrhöhe von 700 Fuß festgelegt – damit sich die Tiere nicht erschrecken, wenn der Heißluft-Brenner faucht. Landen in Naturschutzgebieten ist verboten. taz

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