Kompromiß bei Kündigungen

■ Betriebsbedingte Kündigungen in Krankenhäusern und Unis werden noch nicht abgewendet. ÖTV gegen Zweiklassengesellschaft. Montag bleibt Aktionstag

Die gute Nachricht zuerst: Bei den Verhandlungen um die Verhinderung betriebsbedingter Kündigungen im öffentlichen Dienst haben die Gewerkschaften ÖTV, DAG und GEW einen Teilerfolg erzielt. Im unmittelbaren Landesdienst wie Behörden, Schulen und Kitas wird auch künftig auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet. Bei Trägerwechsel oder bei Ausgründungen öffentlicher Einrichtungen verpflichtet sich der Innensenator, über einen Kündigungsschutz für die Beschäftigten zu verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, gilt der jetzt ausgehandelte Vertrag, der betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

Die schlechte Nachricht: Über einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen in Krankenhäusern, Universitäten und Kultureinrichtungen muß weiter verhandelt werden. „Es ist noch nicht alles in trockenen Tüchern“, räumte DAG-CHef Hartmut Friedrich gestern ein. Gesundheitssenatorin Beate Hübner und Wissenschaftssenator Peter Radunski (beide CDU) müßten nun Vorschläge unterbreiten. „Wir werden keine Zweiklassengesellschaft im öffentlichen Dienst hinnehmen“, erklärte ÖTV-Chef Kurt Lange. Ziel sei, eine entsprechende Vereinbarung für Kliniken und Universitäten zu erreichen.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wird der Aktionstag am Montag wie geplant stattfinden. Nach einer „aktiven Mittagspause“ sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am Nachmittag zu einem Sternmarsch zum Sitz des Innensenators am Fehrbelliner Platz aufgerufen. Dort findet gegen 16.30 Uhr eine Kundgebung statt.

Die am Mittwoch abend erzielte Vereinbarung zwischen Innensenator und Gewerkschaften soll bis Ende 1998 gelten. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, es sei denn, eine Seite widerspricht der Verlängerung. Die Gewerkschaften konnten durchsetzen, daß beim Abbau von Personalüberhang niemand „herabgruppiert“ wird: Wechselt ein Beschäftigter auf einen geringer dotierten Arbeitsplatz, behält er auf Dauer das frühere Gehalt. Bei der Frage, welcher Arbeitsplatz zumutbar sei, setzte sich dagegen Schönbohm durch: Wer eine Arbeitsplatzgarantie erhalte, müsse uneingeschränkt mobil sein und auch weite Wege zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen. Es sei nun Sache der Personalräte, hier im Einzelfall Härten zu vermeiden, sagte Klaus Schwenn, der Vorsitzende des Hauptpersonalrats.

Der Senat will bis zum Jahr 2000 rund 22.000 Verwaltungskräfte abbauen. Die Universitäten müssen von 1998 bis zum Jahr 2003 insgesamt 2.400 Stellen abbauen. Dorothee Winden