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■ Am RandeKindergeld nur für betreuendes Elternteil

Hannover (dpa) – Bundesweit müssen nach Schätzungen der Arbeitsämter mehrere tausend Eltern zum Teil erhebliche Summen an Kindergeld zurückzahlen. Der Grund: Sie haben eine Trennung oder Scheidung nicht der Familienkasse ihres Arbeitsamtes mitgeteilt. Empfänger des Kindergeldes kann als „Hauptberechtigter“ nur das Elternteil sein, bei dem das Kind nach einer Trennung lebt, teilte das Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen gestern mit. Bekomme etwa der Vater weiter das Kindergeld, obwohl das Kind bei der Mutter lebe, müsse er es zurückzahlen.

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