: Gericht muß Rätsel lösen
■ Österreich kann weiterhin Preisrätsel in Zeitschriften verbieten
Freiburg (taz) – Ein nationales Verbot von Preisausschreiben und Preisrätseln in Zeitschriften ist zulässig, wenn damit die Medienvielfalt wirksam geschützt werden kann. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Konkret ging es um die deutsche Frauenzeitschrift Laura, deren Vertrieb in Österreich umstritten ist, weil bei einem Preisrätsel jede Woche 5.000 Mark zu gewinnen sind.
Seit 1993 sind in der Alpenrepublik nämlich Preisausschreiben und Preisrätsel „in Druckwerken“ verboten. Zuvor waren die hohen Preise der jeweiligen Gewinnspiele immer mehr zum Hauptwerbeargument geworden. Die österreichische Regierung sah die Gefahr, daß sich auf Dauer nur Großverlage ein derart teures Marketing leisten können und deshalb eine Zunahme der Pressekonzentration drohe. Probleme schafft dies nun für den Vertrieb deutscher Zeitschriften in Österreich. So versuchte ein österreichisches Konkurrenzblatt, den Vertrieb von Laura aus dem Hamburger Heinrich Bauer Verlag gerichtlich untersagen zu lassen. Auf Vorlage des Wiener Gerichts billigte der EuGH jetzt die österreichische Politik im Grundsatz. Die Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs sei gerechtfertigt, wenn dadurch wirklich die Medienvielfalt gesichert werde. Jetzt muß das Wiener Gericht also klären, wie sich der österreichische Pressemarkt ohne das Verbot entwickeln würde. Für das große Laura-Geldrätsel müssen die Wiener RichterInnen wohl nicht viel Arbeitszeit aufwenden. Das aktuelle Kreuzworträtsel besteht aus fünf Fragen. Christian Rath
(Az.: C-368/95)
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