: Ausgrenzung beschlossene Sache Ausgrenzung beschlossen Ausgrenzung beschlossen
■ Vorschulbesuch ist für KITA-Kinder künftig passé Vorschulbesuch ist für KITA-Kinder künftig passé Vorschulbesuch ist für KITA-Kinder künftig passé
Den Beschluß der Schulbehörde, Kindergartenkinder in Zukunft vom Besuch der Vorschulklassen auszuschließen, bekräftigte am Donnerstag die Hamburger Bürgerschaft. Den Antrag der GAL, die Regelung noch einmal im Schulausschuß zu überdenken, lehnten SPD und Statt Partei ab. „Kinder, deren Eltern auf eine öffentliche Betreuung angewiesen sind, werden künftig vom Besuch der Vorschulklassen ausgeschlossen“, kritisierte der schulpolitische Sprecher der GAL, Kurt Edler. „Gerade für sozial benachteiligte Kinder war die Vorschule aber einmal konzipiert.“
Anke Kuhbier von der SPD begründete den geplanten „Ausschluß von Doppelnutzern“ mit den allgegenwärtigen Sparzwängen. Hamburg sei damit überfordert, den ab 1996 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzulösen. Annähernd 1000 Eltern von KITA-Kindern, die zur Zeit auch die Vorschule besuchen, sollen sich deswegen für eines der Betreuungsangebote entscheiden.
Viele Eltern, die ihre Kinder bereits für eine Vorschulklasse angemeldet hatten, wurden Anfang April von dieser Nachricht überrascht. Für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist die Vorschule keine Betreuungsalternative zum Kindergarten. Ihre Lütten werden dort höchstens dreieinhalb Stunden lang auf ihr späteres Dasein als Grundschüler vorbereitet und dann nach Hause geschickt. Einige Eltern im Einzugsbereich der Schule Vizelinstraße, die auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind, sehen ihre Kinder durch den Schulausschluß diskriminiert. In einem Brief an die Schulbehörde forderten sie Auskunft über die Rechtsgrundlage und signalisierten ihre Bereitschaft, notfalls zu klagen. Die Rechtsabteilung der Schulbehörde teilte den verdutzten Eltern daraufhin mit, laut Paragraph 28 des Schulgesetzes könne ihnen ein Vorschulplatz nur dann verweigert werden, wenn nicht genügend Plätze vorhanden seien. Für die Verhinderung von „Doppelnutzungen“ seien die Kindertagesstätten zuständig.
Beim Amt für Soziale Dienste, das die KITA-Plätze vergibt, ist zur Zeit nicht vorgesehen, bereits erteilte Bewilligungen wieder zu entziehen. „Erst nach Ablauf der Bewilligungsbescheide werden wir überprüfen, ob ein Schulbesuch vorliegt“, erklärte der Altonaer Fachamtsleiter Peter Weinem. Nach „Lesart der Schulbehörde“ wird auch der geplante Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 1996 durch den Vorschulbesuch verwirkt. Nach Lesart von Pädagogen gleichen sich die Betreuungsformen eher wie „Äpfel und Birnen“. am
Den Beschluß der Schulbehörde, Kindergartenkinder in Zukunft vom Besuch der Vorschulklassen auszuschließen, bekräftigte am Donnerstag die Hamburger Bürgerschaft. Den Antrag der GAL, die Regelung noch einmal im Schulausschuß zu überdenken, lehnten SPD und Statt Partei ab. „Kinder, deren Eltern auf eine öffentliche Betreuung angewiesen sind, werden künftig vom Besuch der Vorschulklassen ausgeschlossen“, kritisierte der schulpolitische Sprecher der GAL, Kurt Edler. „Gerade für sozial benachteiligte Kinder war die Vorschule aber einmal konzipiert.“
Anke Kuhbier von der SPD begründete den geplanten „Ausschluß von Doppelnutzern“ mit den allgegenwärtigen Sparzwängen. Hamburg sei damit überfordert, den ab 1996 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzulösen. Annähernd 1000 Eltern von Kita-Kindern, die zur Zeit auch die Vorschule besuchen, sollen sich deswegen für eines der Betreuungsangebote entscheiden.
Viele Eltern, die ihre Kinder bereits für eine Vorschulklasse angemeldet hatten, wurden Anfang April von dieser Nachricht überrascht. Für berufstätige Mütter oder Alleinerziehende ist die Vorschule keine Betreuungsalternative zum Kindergarten. Ihre Lütten werden dort höchstens dreieinhalb Stunden lang auf ihr späteres Dasein als Grundschüler vorbereitet und dann nach Hause geschickt. Einige Eltern im Einzugsbereich der Schule Vizelinstraße, die auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind, sehen ihre Kinder durch den Schulausschluß diskriminiert. In einem Brief an die Schulbehörde forderten sie Auskunft über die Rechtsgrundlage und signalisierten ihre Bereitschaft, notfalls einen Vorschulplatz einzuklagen. Die Rechtsabteilung der Schulbehörde teilte den verdutzten Eltern daraufhin mit, laut Paragraph 28 des Schulgesetzes könne ihnen ein Vorschulplatz nur dann verweigert werden, wenn nicht genügend Plätze vorhanden seien. Für die Verhinderung von „Doppelnutzungen“ seien die Kindertagesstätten zuständig.
Beim Amt für Soziale Dienste, das die KITA-Plätze vergibt, ist zur Zeit nicht vorgesehen, bereits erteilte Förderungsbewilligungen wieder zu entziehen. „Erst nach Ablauf der Bewilligungsbescheide werden wir überprüfen, ob ein Schulbesuch vorliegt“, erklärte der Altonaer Fachamtsleiter Peter Weinem am Freitag. Nach „Lesart der Schulbehörde“ wird auch der geplante Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 1996 durch den Vorschulbesuch verwirkt. Nach Lesart von Pädagogen gleichen sich die Betreuungsformen eher wie „Äpfel und Birnen“.am
Den Beschluß der Schulbehörde, Kindergartenkinder in Zukunft vom Besuch der Vorschulklassen auszuschließen, bekräftigte am Donnerstag die Hamburger Bürgerschaft. Den Antrag der GAL, die Regelung noch einmal im Schulausschuß zu überdenken, lehnten SPD und Statt Partei ab. „Kinder, deren Eltern auf eine öffentliche Betreuung angewiesen sind, werden künftig vom Besuch der Vorschulklassen ausgeschlossen“, kritisierte der schulpolitische Sprecher der GAL, Kurt Edler. „Gerade für sozial benachteiligte Kinder war die Vorschule aber einmal konzipiert.“
Anke Kuhbier von der SPD begründete den geplanten „Ausschluß von Doppelnutzern“ mit den allgegenwärtigen Sparzwängen. Hamburg sei damit überfordert, den ab 1996 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzulösen. Annähernd 1000 Eltern von Kita-Kindern, die zur Zeit auch die Vorschule besuchen, sollen sich deswegen für eines der Betreuungsangebote entscheiden.
Viele Eltern, die ihre Kinder bereits für eine Vorschulklasse angemeldet hatten, wurden Anfang April von dieser Nachricht überrascht. Für berufstätige Mütter oder Alleinerziehende ist die Vorschule keine Betreuungsalternative zum Kindergarten. Ihre Lütten werden dort höchstens dreieinhalb Stunden lang auf ihr späteres Dasein als Grundschüler vorbereitet und dann nach Hause geschickt. Einige Eltern im Einzugsbereich der Schule Vizelinstraße, die auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind, sehen ihre Kinder durch den Schulausschluß diskriminiert. In einem Brief an die Schulbehörde forderten sie Auskunft über die Rechtsgrundlage und signalisierten ihre Bereitschaft, notfalls einen Vorschulplatz einzuklagen. Die Rechtsabteilung der Schulbehörde teilte den verdutzten Eltern daraufhin mit, laut Paragraph 28 des Schulgesetzes könne ihnen ein Vorschulplatz nur dann verweigert werden, wenn nicht genügend Plätze vorhanden seien. Für die Verhinderung von „Doppelnutzungen“ seien die Kindertagesstätten zuständig.
Beim Amt für Soziale Dienste, das die KITA-Plätze vergibt, ist zur Zeit nicht vorgesehen, bereits erteilte Förderungsbewilligungen wieder zu entziehen. „Erst nach Ablauf der Bewilligungsbescheide werden wir überprüfen, ob ein Schulbesuch vorliegt“, erklärte der Altonaer Fachamtsleiter Peter Weinem am Freitag. Nach „Lesart der Schulbehörde“ wird auch der geplante Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 1996 durch den Vorschulbesuch verwirkt. Nach Lesart von Pädagogen gleichen sich die Betreuungsformen eher wie „Äpfel und Birnen“.am
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