"Liebe taz..." - Viele, viele Fragen, "betr.: "Gesundheitsladen überrollt", taz vom 9.7.1997

Betrifft: „Gesundheitsladen überrollt?“, taz v. 9.7.1997

Wir fragen und kritisieren an der von Gesundheitssenatorin, der Ärztekammer, der AOK, hkk sowie Krankenhausgesellschaft neu zu gründenden unabhängigen Patientenberatungsstelle:

1. Können/dürfen Akteure im Gesundheitswesen als Institutionen einen solchen Verein tragen? 2. Erhalten diese Institutionen, die aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags Beschwerdemanagement im Rahmen ihrer Qualitätssicherung in eigener Kompetenz und eigener Finanzierung betreiben müssen, dafür öffentliche Gelder – nur weil sie sich zu einem Förderverein zusammenschließen? 3. Darf/kann die Gesundheitssenatorin sich mit gleichem Anteil wie die anderen Akteure im Gesundheitswesen beteiligen? 4. Soll mithilfe dieser Vereinsgründung eine für PatientInnen weitergehende und deren Interessen wirksamere Interessenvertretung z.B. durch eine/n Patientenschutzbeauftragten verhindert werden, um die im Raum stehenden politischen Entwicklungen (s. Resolution der Gesundheitsminister der Länder vom November 1996) zu unterlaufen? 5. Wo bleiben die Mitwirkungsrechte der PatientInnen in den sie betreffenden Gremien, insbesondere in gesetzlichen Krankenkassen? 6. Mit welcher Berechtigung wird der PatientInnenstelle trotz Feststellung der Gesundheitssenatorin: „bewährter Beratungsqualifikation“die Finanzierung zum 1.10.97 entzogen und einer noch im konzeptionellen Aufbau befindlichen Einrichtung schon heute zugesagt?

Zum Stichwort „Mitbeteiligung von PatientInnen“sowie „Unabhängigkeit“stellen sich folgende Fragen: 1. Warum sind Öffentlichkeit, PatientInnen sowie Interessengruppen nicht in die Planung miteinbezogen worden? 2. Wie können MitarbeiterInnen in einem eingetragenen Verein mit Beschwerden, die ihre Finanzgeber betreffen, unabhängig umgehen? Und zum Stichwort „Akzeptanz“: 1. Wenn der seit vier Jahren arbeitenden PatientInnenstelle im Gesundheitsladen, einem Verein, vorgeworfen wird, keine Aktzeptanz bei den Akteuren im Gesundheitswesen gefunden zu haben, wie soll die Arbeit einer ebenso in einem Verein eingebetteten Einrichtung Akzeptanz bei den durch PatientInnen-Beschwerden betroffenen Akteuren finden? 2. Wie sollen die Beschwerden verfolgt und abgestellt werden, wo doch keine Weisungsbefugnis besteht.

3. Liegt die Ursache für die fehlende Akzeptanz in der Vergangenheit in der mangelhaften Unterstützung durch Politik und Akteure im Gesundheitswesen, bzw. an fehlender ausreichener Finanzierung, wenn die PatientInnenstelle nur 75.000 Mark erhielt, die neue Einrichtung aber für 1998 mit 200.000 Mark rechnen kann?

Edeltraud Paul-Bauer,

Bremer Gesundheitsladen