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Häftlingsurteil

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Hamburger Landgericht gestern einen 37jährigen Häftling zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte in der JVA Fuhlsbüttel am 31. Mai 1996 im Streit einem Gefangenen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das Opfer stürzte, schlug mit dem Kopf gegen den Riegel einer Zellentür und erlitt einen Halswirbelbruch, bei dem das Rückenmark irreparabel geschädigt wurde. Der Mann starb drei Wochen später im Krankenhaus an einer Lungenembolie. Ursache dafür war die mehrwöchige Bettlägerigkeit des Verletzten. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert.

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