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Dezentrale Anträge

EU-BürgerInnen können ab sofort ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in den örtlichen Meldebehörden abgeben. Diese leiten die Unterlagen zur Bearbeitung an die Ausländerbehörde weiter. Dieser ersten Stufe der Dezentralisierung der Ausländerbehörde soll eine zweite ab 1.11. folgen. Dann können auch Nicht-EU-BürgerInnen, allerdings nur die mit unbefristetem Aufenthaltsrecht, ihre Unterlagen direkt im Wohnbezirk abgeben.

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