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Unterm Strich

Nächstes Kapitel im Fortsetzungsroman „Wem gehört die Sprache?“. Ein Gericht hat jetzt verfügt, daß die Rechtschreibreform nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Ein Vater aus dem rheinland-pfälzischen St. Goar ist mit seinem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Mainz lehnte den Antrag des Mannes gegen die Unterrichtung seiner Tochter nach den Regeln der neuen Rechtschreibung ab. Nach Ansicht der Richter stellt die Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz zur Anwendung der Rechtschreibreform im Schulunterricht keinen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht dar. Die Einführung der Rechtschreibreform sei „keine bildungs- oder schulpolitische Grundentscheidung von wesentlicher Bedeutung“, erklärten die Richter. Insbesondere blieben die pädagogischen und didaktischen Grundzüge des Deutschunterrichts und die deutsche Schriftsprache in ihren Grundzügen unberührt. Deshalb sei die Einführung der neuen Regeln per Verwaltungsvorschrift zulässig, ein eigenes Gesetz sei nicht notwendig. Der Vater hatte seinen Antrag damit begründet, die Regeln könnten nur auf gesetzlicher Grundlage eingeführt werden. Nach Ansicht der Mainzer Verwaltungsrichter ist ein Landesgesetz zur Rechtschreibung an den Schulen auch nicht wegen einer hohen Bedeutung der Reform für die Allgemeinheit nötig.

Die Rechtschreibreform habe nämlich in bezug auf die Allgemeinheit weder eine unmittelbare noch eine mittelbare rechtliche Bedeutung, meinten die Richter. Ihre Bedeutung liege allenfalls im gesellschaftlich- politischen Feld. Worin den Richtern nicht einmal zu widersprechen ist.

Besorgt über die jüngste Welle der Verbreitung von Tonträgern in Deutschland mit rechtsextremistischen, faschistischen und ausländerfeindlichen Inhalten hat sich die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) geäußert. Rechte an Werken, deren Inhalte sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden, werde die Gema nicht wahrnehmen. Die derzeit auf dem Markt angebotenen derartigen CDs „stammen nicht von Gema-Mitgliedern“, wird in der Erklärung betont. Die Gema wende sich mit Nachdruck gegen Tendenzen, „Musik als Transportmittel für antidemokratische Ziele zu mißbrauchen“.

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