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Lärmstandards erhalten

■ Bundesumweltministerium lehnt die Pläne Baden-Württembergs ab

Berlin (taz) – Das Bundesumweltministerium lehnt die Pläne Baden-Württembergs zur Einschränkung des Lärmschutzes ab (taz von gestern). „Das Bundesumweltministerium ist gegen eine Abschaffung des Paragraphen 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes“, so Ministeriumssprecher Siegfried Breier. Wenn das Land Baden-Württemberg die Pflicht zur Erstellung von Lärmschutzplänen über den Bundesrat abschaffen wolle, so sei das schon etwas erstaunlich. Schließlich habe der Bundesrat selbst im Jahr 1990 diese Pflicht im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschrieben. Geplant gewesen sei damals eigentlich nur eine Kann-Bestimmung. Es wäre schade, wenn der Bundesrat das Gesetz nun tatsächlich ändern wolle.

Auch Breier bestätigte allerdings, daß die Städte und Gemeiden in Deutschland in den vergangenen Jahren bei der Aufstellung solcher Pläne nicht besonders fleißig waren. Zwar verfüge das Ministerium über keine bundesweite Aufstellung. Aber es sei bekannt, daß es „gewisse Unsicherheiten“ gegeben habe, wie man so etwas macht und natürlich „Angst vor den Kosten“.

Axel Welge, Verkehrsexperte beim Deutschen Städtetag, beziffert die Kosten einer ausführlichen Planung auf drei bis fünf Mark pro Einwohner. Das sei den meisten Kommunen zu viel. „In 90 Prozent der Fälle werden solche Pläne aus Kostengründen nicht erstellt“, so Welge.

Zwar seien die Kosten gemessen am Gesamtetat der Städte gering. Aber die Stadtkämmerer würden heute an allen Ecken und Enden sparen. Schließlich müßten sie nicht mit Druck von Bund und Land oder Strafen rechnen, wenn sie das Bundesimmissionsschutzgesetz an dieser Stelle nicht umsetzten. „Mir ist keine Großstadt in NRW bekannt, die einen Lärmminderungsplan hat“, sagte Welge.

Nicht einmal finanzielle und logistische Hilfen können offenbar die Kommunen motivieren, gesetzestreu zu werden. Viele Bundesländer auch im Osten und sogar Baden-Württemberg, gewähren solche Hilfen. Im Stuttgarter Ministerium sitzt sogar ein Fachmann – mit 300.000 Mark zur Unterstützung allein in diesem Jahr. Trotzdem planen die Gemeinden im Südwesten nicht los.

Städte und Gemeinden schieben den schwarzen Peter vielmehr zurück. Die gesetzliche Handhabe zum Lärmschutz reiche nicht aus. Lärmschutz an existierenden Bundesverkehrswegen sei für Bürger und Kommunen kaum zu erzwingen, so Welge. Und die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg klagen, daß sie gar nicht die Planungshoheit hätten, um mit etwaigen Erkenntnissen aus Lärmminderungsplänen Politik zu machen. Schon deshalb mache es keinen Sinn, Geld für solche Pläne auszugeben. Stuttgart, Heidelberg und die Kleinstädte Kehl, Schwetzingen, Biberach und Esslingen sehen das anders. Sie haben einen Plan erstellt. ten

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