Raser zum Psychotest

■ Illegale Autorennen haben Konsequenzen

Wer an illegalen Autorennen teilnimmt, begründet Zweifel an der „charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Diese Ansicht vertritt jedenfalls das Verwaltungsgericht Oldenburg. Illegale Raser müssen sich von der medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle begutachten lassen, teilte die Pressestelle der Stadt Oldenburg mit. Im vorliegenden Fall hatte ein 26jähriger sich auf der Ammerländer Heerstraße Verfolgungsjagden geliefert. Das Amtsgericht hatte das Strafverfahren gegen eine Geldbuße eingestellt, aber die Fahrerlaubnisbehörde wollte das Gutachten vorgelegt bekommen und zog den Führerschein ein. Den Widerspruch gegen diese Entscheidung dagegen wies das Verwaltungsgericht jetzt ab. jof