: Kleine und feine Unterschiede
■ betr.: „Der rechte Pate als Freigän ger“, taz vom 5.8. 97
In der o.a. Ausgabe berichten Sie über den in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee inhaftierten Arnulf Priem. Leider mußte ich feststellen, daß Sie, obwohl Frau Bischoff Ihnen korrekte Informationen gab, Ihre Leser dahingehend informierten, Herr Priem sei Freigänger. Das ist falsch. Da Ihr Artikel an diese falsche Information Folgerungen knüpft, die den Eindruck erwecken sollen, Priem werde im Vollzug unverhältnismäßig und unverdient „gut behandelt“ („darf seine Haftstrafe im Freigang und mit Urlaubswochenenden verbringen“), möchte ich nochmals auf den Unterschied zwischen offenem Vollzug und Freigang hinweisen.
Offener Vollzug ist eine Unterbringungsform, in der die entsprechenden Anstalten keine oder nur verminderte Sicherungsvorkehrungen vorsehen. Gefangene, die dort untergebracht werden, müssen den gesetzlichen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen und dürfen nicht die Befürchtungen nahelegen, daß sie diese Art der Unterbringung zur Entweichung oder zur Begehung von Straftaten mißbrauchen werden. Die inhaltliche Arbeit ist stärker auf die sozialen Felder außerhalb der Anstalt und die Entlassungsvorbereitung gerichtet, weshalb Gefangenen dieser Anstalten vermehrt Vollzugslockerungen gewährt werden.
Beim Freigang hingegen, der nach dem Strafvollzugsgesetz wie alle anderen Vollzugslockerungen auch, einer besonderen Zulassung bedarf, verläßt der Gefangene regelmäßig die Anstalt, um einer geregelten Arbeit auf der Grundlage eines freien Beschäftigungsverhältnisses nachzugehen. Dies kann sowohl aus dem geschlossenen als auch aus dem offenen Vollzug geschehen. Herr Priem, der seine Haftstrafe in absehbarer Zeit voll verbüßt haben wird, ist im offenen Vollzug untergebracht. Zum Freigang ist er nicht zugelassen. [Zum Urlaubswochenende also auch nicht? d.sin]
Ihre LeserInnen erwarten zu Recht eine korrekte Information. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesem berechtigten Verlangen künftig entsprechen würden. Michaela Blume, Pressereferat
der Senatsverwaltung für Justiz
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