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■ Am RandeFreiluft-Bier in Bayern bis 22.30 Uhr erlaubt

München (dpa) – Der Ausschank in Bayerns Biergärten bleibt bis 22.30 Uhr erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies gestern eine Klage gegen die Biergarten-Verordnung zurück. Damit ist der Streit aber noch nicht beigelegt, denn das Gericht ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu und begründete dies mit der „grundsätzlichen Bedeutung“ der Rechtssache.

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