: Einfuhr von toten Exoten verboten
■ Einfuhr von illegalen Souvenirs nimmt zu / Aktion im Bremer Flughafen soll aufklären
„Wo ist das Problem, das Tier war doch schon tot“, so oder ähnlich reagieren Urlauber, wenn die Zollfahnder am Bremer Flughafen die günstig erstandenen Krokoschuhe einkassiert. Über die Folgen dieser Unwissenheit klärt seit gestern das Deutschen Tierhilfswerk (DTHW) auf. Im Warteraum der Abflughalle werden zwei MitarbeiterInnen für ein Jahr mit Broschüren und Gesprächen vorsorgenden Artenschutz betreiben. Wer aus Mitleid beispielsweise in Afrika Elfenbeinfiguren kauft, hält den illegalen Markt in Schwung: Durch die Nachfrage lohnt es sich, noch mehr Elefanten zu erlegen und die Schnitzereien zu verkaufen.
Auf einem langen Tisch neben dem DTHW-Stand zeugen beschlagnahmte Taschen aus Krokodilleder, Panzer seltener Meeresschildkröten und geschnitzte Frauenköpfe aus Elfenbein von der traurigen, stetig steigenden Entwicklung. 1996 wurden am Bremer Flughafen zirka 180, in der ersten Hälfte 1997 schon über hundert solcher Mitbringsel beschlagnahmt. Bundesweit gingen den Zollfahndern letztes Jahr über 21.000 illegale Reisesouvenirs ins Netz. Mit illegalem Artenhandel werden weltweit 7,5 Milliarden Mark umgesetzt, schätzen Experten. Die meisten Reisenden wüßten gar nicht, daß sie artgeschütze Tiere oder Pflanzen einführten, nahm gestern Jürgen Wacker, der Vorsteher des Zollamtes am Flughafen die BremerInnen in Schutz. „Wer weiß schon, daß auch bestimmte Kakteenarten, Korallen oder Muscheln geschützt sind.“
Es gibt übrigens zwei Klassen von Artenschutz: Erste Klasse sind die vom Aussterben bedrohten Arten wie beispielsweise der indische Elefant oder Korallen. Die zweite Klasse erfaßt Arten, die zwar selten, aber noch nicht bedroht sind. Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen gehandelt und eingeführt werden. Die Anzahl der Poulationen wird durch eine Bescheinigung registriert, die der Verkäufer dem Touristen mitgibt. Dann kommen die Urlaubserinnerungen auch mit nach Hause. kk
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