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Wer bekommt den meisten Dreck?

■ Private Müllverwerter neiden kommunalen Entsorgern den Abfall. Vermeidung ist kein Thema

Berlin/Bonn (taz/dpa) – Angeblich soll seit Jahren mit Hilfe des Abfallrechts der Müllberg in der Bundesrepublik verkleinert werden. Doch auch das seit einem knappen Jahr geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz hat nicht zur Müllvermeidung beigetragen, sondern lediglich zur Umverteilung bei Verwertung und Recycling.

Schlecht behandelt fühlen sich viele mittelständische private Verwerter. Gestern ließ ihr Repräsentant, Hans Jürgen Cierzon vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE), Dampf ab. Stein des Anstoßes aus seiner Sicht: Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes lande wieder verstärkt Abfall in den Müllverbrennungsanlagen und auf den Deponien der Kommunen. Sie lockten, so Cierzon, mit Dumpingpreisen auch gewerbliche Kunden, um die mit Steuergeld errichteten Entsorgungsanlagen auszulasten.

Spätestens seit Inkrafttreten der dritten Stufe der Verpackungsverordnung 1993 sind die grauschwarzen Mülltonnen und damit auch Verbrennungsanlagen und Deponien immer leerer geworden. Verpackungsmüll wird seitdem zu einem erheblichen Teil stofflich verwertet. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll den Trend zum getrennten Sammeln, Sortieren und Verwerten von Abfällen weiter verstärken. Viele teure Verbrennungsanlagen sind unausgelastet, was paradoxerweise in den meisten Gemeinden zur Erhöhung der Müllgebühren geführt hat.

Beim BVSE sieht man in dieser Entwicklung einen „Rückschritt in die Ex-und-hopp-Mentalität vergangener Jahre“. In erster Linie dürften den BVSE und seine rund 600 Mitgliedsunternehmen allerdings die Einbußen bei Umsatz und Gewinn stören. Denn inwieweit die stoffliche Verwertung von Abfällen umweltfreundlicher ist als Verbrennung und Deponierung muß im Einzelfall untersucht werden. Gartenbänke oder Mülltonnen aus recyceltem Kunststoffabfall beispielsweise stellen keine sinnvolle Alternative zu herkömmlicher Müllentsorgung dar.

Beim Bund für Umwelt und Naturschutz kommt man nach einem Jahr Kreislaufwirtschaftsgesetz zu einer nüchternen Einschätzung. „Positiv ist, daß nach dem neuen Gesetz die Umdeklarierung von Müll in Wertstoffe nicht mehr möglich ist“, sagt Bernd Ludwig, Abfallexperte beim BUND. Dennoch fördere das Gesetz nicht die wirkliche Vermeidung von Müll. „Nach Möglichkeit wird die jeweils billigste Entsorgung gewählt“, stellt er fest und teilt in diesem Punkt die Einschätzung des BVSE. Allerdings ist Ludwig davon überzeugt, daß auf längere Sicht die öffentlichen Müllentsorger auf dem unprofitablen Restmüll sitzenbleiben werden, während die privaten Verwerter das Geschäft mit den lohnenden Teilen des Mülls machen. gg

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