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Kneipen-Gäste unterstützen -betr.: "Bremen ohne öffentliche Trinker", taz-Bremen vom 26.8.1997 und "Auch der Trinker genießt den Schutz des Grundgesetzes", taz-Bremen vom 27.8.1997

Betrifft „Bremen ohne öffentliche Trinker“, taz vom 26.8. und „Auch der Trinker genießt den Schutz des Grundgesetzes“, taz vom 27.8.1997

In der vergangenen Woche wurde in der taz über die Planungen für ein neues Ortsgesetz berichtet, mit dem der öffentliche Alkoholkonsum außerhalb von Schankflächen verboten werden soll. Öffentliches Trinken soll also nur erlaubt sein, wenn jemand kräftig daran verdient und nur denjenigen, die sich das finanziell leisten können. Und künftig soll der bloße Aufenthalt im Freien „zum Zwecke des Alkoholkonsums“als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es ist aber nun erfreulicherweise so, daß die taz am 27.8.1997 in einem Interview über die verfassungsrechtliche Seite auch darüber informiert hat, daß Regelungen wie die geplante kaum mit dem Grundgesetz vereinbar sind, aber sich in der Regel leider nur wenig Betroffene dagegen zur Wehr setzen.

Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, daß wir jeden unserer Gäste, der oder die davon betroffen ist, entschieden und mit juristischem Beistand dabei unterstützen werden, gegen ein grundgesetzwidriges und diskriminierendes Ortsgesetz vorzugehen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tasse: Tagesstätte für Wohnungslose, Volker Busch-Geertsema

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