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Niedersachsen ergibt sich Merkel

■ Nach einer Weisung des Bonner Umweltministeriums sieht Landesumweltministerin Monika Griefahn keine Chance mehr, die Genehmigung des ersten westdeutschen Atommüll-Lagers Schacht Konrad noch zu verhindern

Hannover (taz) – Nach einer erneuten Weisung aus Bonn sieht Niedersachsen keine Möglichkeit mehr, eine Genehmigung des Atommüllendlagers Schacht Konrad noch zu verhindern. „Mit der nunmehr siebten bundesaufsichtlichen Weisung im Schacht-Konrad-Verfahren wird Niedersachsen untersagt, das geplante Endlager für schwach wärmeentwickelnden Abfall abzulehnen“, erklärte gestern Landesumweltministerin Monika Griefahn. Damit werde das Land nun endgültig in die vom Bund gewollte Richtung gezwungen. „Ziemlich bald muß jetzt eine Genehmigung des atomaren Endlagers im Schacht Konrad kommen“, sagte ergänzend gestern die Pressesprecherin des Umweltministeriums, das im Konrad-Verfahren als Genehmigungsbehörde fungiert. Den genauen Zeitpunkt, zu dem nun ausgerechnet die frühere Greenpeace-Frontfrau Monika Griefahn erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Atommüllendlager genehmigen wird, konnte die Sprecherin noch nicht nennen. Allerdings erwarte der Bund die Entscheidung in jedem Fall noch vor den niedersächsischen Landtagswahlen im kommenden März.

Mit der gestern mittag in Hannover eingegangen bundesaufsichtlichen Weisung untersagte es Bundesumweltministerin Angela Merkel ihrer niedersächsischen Amtskollegin, Schacht Konrad mit der Begründung abzulehnen, es gebe hierzulande keinen Bedarf für ein separates Endlager für schwach wärmeentwickelnden Atommüll. Diese siebte Weisung entkräftet damit auf bundesaufsichtlichem Wege auch das letzte Argument, das Monika Griefahn am Ende noch gegen die Konrad-Genehmigung ins Feld geführt hatte. „Es gibt weiter viele Gründe, den Planfeststellungsbeschluß für Schacht Konrad zu versagen, aber wir sind jetzt völlig daran gehindert, diese Gründe zu Papier zu bringen“, beschrieb gestern die Sprecherin des Umweltministeriums die Ohnmacht der Genehmigungsbehörde. In dem Konrad- Verfahren habe Niedersachsen neben den Weisungen auch einen Rechtsstreit in Karlsruhe verloren. Außerdem habe die Bundesaufsicht einen genauen Zeitplan für das ganze Verfahren vorgegeben.

Monika Griefahn bezeichnete das Endlager, dessen Genehmigung vor 15 Jahren beantragt wurde, gestern erneut als „überflüssig und überteuert“. Die Prognosen über den künftig anfallenden Atommüll rechtfertigten kein separates Endlager für schwach wärmeentwickelnden radioaktiven Abfall. Der Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz zur Entsorgung aus dem Jahre 1990, auf den Angela Merkel ihre gestrige Weisung stütze, sei durch geringere Abfallaufkommen und neue Konditionierungstechniken längst überholt. Griefahn erwartet nun, daß betroffene Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf gerichtliche Überprüfung der Genehmigung Gebrauch machen. In den zu erwartenden Gerichtsverfahren um Schacht Konrad trage nun der Bund das volle Verfahrensrisiko. Jürgen Voges

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