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Urlaub statt Weihnachtsgeld

■ Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können zwischen Geld oder Urlaub wählen

Weihnachtsgeld oder Sonderurlaub, oder von beidem etwas? Vor dieser attraktiven Wahlmöglichkeit stehen ab diesem Jahr die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Sie können wählen, ob sie ganz oder auf einen Teil des Weihnachtsgeldes verzichten und dafür entsprechend ein bis vier Wochen Sonderurlaub antreten können.

Wer beispielsweise auf 25 Prozent des Weihnachtsgeldes von durchschnittlich 5.000 Mark brutto verzichtet, kann eine Woche mehr Urlaub nehmen. Diese Initiative von Bündnis 90/Die Grünen hat das Parlament am Donnerstag abend einstimmig beschlossen. Vorbild ist das „Bremer Modell“, wo die Wahlmöglichkeit im Juni 1997 eingeführt wurde. Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) soll die Neuregelung noch in diesem Jahr umsetzen. Die einzige Einschränkung lautet, daß der Sonderurlaub „dienstliche Belange nicht beeinträchtigen“ darf, sprich: nicht zuviel Arbeit liegenbleibt.

Von der Wahlmöglichkeit profitieren alle: die unkomplizierte Form der freiwilligen Arbeitszeitverkürzung spart Personalmittel, und die Beschäftigten haben die Wahl zwischen Geld oder Freizeit. Besonders attraktiv ist das Modell für die Ostberliner, deren Weihnachtsgeld bei 70,3 Prozent auf dem Stand von 1993 eingefroren ist. Für die zusätzliche Freizeit müssen sie also auf weniger Geld verzichten. Den Vorschlag der Grünen, die Hälfte der eingesparten Gelder für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu verwenden, schwächten SPD und CDU allerdings ab: Immerhin noch ein Drittel soll in zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze investiert werden. Nach Berechnungen der Grünen können bei den Personalausgaben 73 Millionen Mark gespart werden, wenn 5 Prozent der Beschäftigen 4 Wochen Urlaub wählen, 5 Prozent 2 Wochen und weitere 5Prozent eine Woche Urlaub vorziehen.

Die Grünen haben haben das Modell übrigens auch für ihre eigenen Fraktionsangestellten eingeführt. Dorothee Winden

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