: Nazigold: Nachtwächter bleibt straffrei
Zürich (AFP) – Die Schweizer Justiz hat die Ermittlungen gegen einen Nachtwächter wegen Verletzung des Bankgeheimnisses eingestellt, der Dokumente über die Rolle Schweizer Banken in der sogenannten Nazigoldaffäre vor der Vernichtung bewahrt hat. Auch der Archivbeauftragte der Union Schweizer Banken (UBS) muß nicht mit einer Strafverfolgung rechnen, obwohl er gegen ein Gesetz verstoßen hatte, das die Zerstörung von Dokumenten über die umstrittene Rolle der Schweizer Banken während des Zweiten Weltkrieges verbietet. Der 28jährige Meili hatte die zur Vernichtung bestimmten Dokumente im Januar an Vertreter der jüdischen Gemeinde in Zürich weitergegeben. Er wurde daraufhin entlassen und lebt nun in den USA.
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