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Die Suche nach einem Pflegedienst

■ Die Qual der Wahl: In Berlin gibt es 335 verschiedene Anbieter

Vier Fünftel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause ohne professionelle Unterstützung gepflegt. Doch es stehen genügend Pflegedienste, deren Hilfe die Angehörigen in Anspruch nehmen können, zur Verfügung. In Berlin gibt es allein 335 Pflegedienste, davon 140 Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände und 195 private Pflegedienste. Sie versorgen 35.500 Patienten pro Jahr.

Wer die Wahl hat, hat die Qual: Pflegedienste sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Ein erster Pfad durch den Pflegedienst-Dschungel findet man bei den Krankenkassen. Man kann sich von der Kasse, bei der man versichert ist, eine Liste der Dienste schicken lassen, mit denen die Kasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Oder man schaut in die „Gelben Seiten“ nach einem Pflegedienste in der Nähe und fragt zuallererst, ob er mit der eigenen Kasse abrechnen kann.

Ob man sich für einen privaten Anbieter oder für eine Sozialstation entscheidet, ist eher eine Geschmackssache. Denn auch den Diensten in kirchlicher Trägerschaft weht der rauhe Wind des Wettbewerbs um die Ohren, so daß sie nach betriebswirtschaftlichen Kriterien arbeiten müssen.

„Es ist zu empfehlen, sich erst bei zwei oder drei Anbietern zu informieren, bevor man sich für einen entscheidet“, rät Marita Bauer, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. Schon beim ersten Telefonat sollte eine Vertrauensbasis entstehen: Bin ich hier gut aufgehoben? Werde ich kompetent beraten und begegnet man mir mit Geduld? Einige wenige Pflegedienste in Deutschland sind mit einem Gütesiegel ausgezeichnet, zum Beispiel vom TÜV Rheinland oder vom DBfK, was die Auswahl erleichtern kann. Hat man sich entschieden, ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. „Darin sollte man genau festlegen, wann was zu welchem Preis gemacht wird und von wem mit welcher Qualifikation.“

Ist man mit dem Pflegedienst unzufrieden – etwa weil die Vereinbarungen nicht eingehalten werden –, kann man ja wieder kündigen. Die vereinbarte Kündigungsfrist sollte nicht mehr als zwei Wochen betragen. Anke Nolte

Weitere Infos erhält man beim DBfK, Tel. 897723-0

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