piwik no script img

Österreich verstieß gegen Grundrecht

Straßburg (AFP) – Österreich hat mit der Verweigerung einer Sendeerlaubnis für ein privates Radio gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Zu diesem Schluß kam der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte in einem gestern gefällten Urteil. Der Verein „Radio ABC“, eine Gruppe aus Journalisten und Werbeleuten, hatte zweimal vergeblich eine Sendelizenz für den Raum Wien beantragt. ABC rief daraufhin das österreichische Verfassungsgericht an, das das alte Rundfunkgesetz 1995 aufhob. Nach Auffassung des Gerichtshofs hat Österreich mit seinem früheren restriktiven Rundfunkgesetz gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Das neue liberalere Gesetz begrüßten die Richter.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen