: "Liebe taz..."Mißhandlungen im Knast waren bekannt -betr.: "Der seltsame Tod eines Knackis", taz-Hamburg vom 11./12.10.1997
Betr.: „Der seltsame Tod eines Knackis“, taz vom 11./12.10.1997
Der Senat für Justiz und Verfassung (vertr. durch Frau Renken und Herrn Krieg) waren allesamt von den Übergriffen informiert, nicht zuletzt durch meine Eingaben und einen Bericht an die Petition der Bürgerschaft. Gleichfalls hat der Bürgermeister H. Scherf nahezu alle Beweismittel kopieren lassen, und sie wurden durch mich zur Verfügung gestellt. Mißhandlungen bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung waren bedingt der innerlichen Struktur an der Tagesordnung. Drogen wurden in der Hauptsache durch Gefangenenurlauber und Bedienstete ins Gefängnis gebracht, z.T. durch Bedienstete gar zum Verkauf dargeboten.
Durch Faulheit werden Gefangene zum Transport von Rauschgiften und Medikamenten eingesetzt, so kam es 1995 zu einem eklatanten Vorfall, als ein Gefangener eine ganze Kiste Tabletten „Diazepam“beiseite schaffen konnte und anschließend veräußerte. Ein Gefangener wurde wegen erheblicher Drogengeschäfte in siner Hausfunktion „Hausarbeiter im LAZ“anderweitig zum Arbeitseinsatz gebracht. Disziplinarisch wurde hingegen nichts veranlaßt. Ich selber wurde des öfteren angehalten „Diazepam“zu nehmen, obwohl dies als Gefahr meiner Person bekannt war. Ein Bediensteter gab mir sogar Methadon zur Einnahme, man nötigte mir die Zurücknahme der Dienstaufsichtsbeschwerde ab. Der jetzige Teilanstaltsleiter Herr Brandt wußte als Leiter des ehemaligen Justizvollzugsamtes gleichwohl auch Bescheid und unternahm nichts zur Abhilfe.
Die neuerlichen Versuche, Rechtsbrüche zu verdecken, sind klare Schutzverhalten von Rechtsbrechern und sollten als solche auch kenntlich werden. Ein Gefangener kennt zum Beispiel auch die Namen, die möglicherweise dem Gefangenen Carsten W. Drogen verabreichten (richtig gelesen: dem Gefangenen wurden Drogen zwangsweise eingeflößt). Die Theorie von Restbeständen, die gesammelt wurden, ist unsinnig, denn der Mißbrauch wurde dadurch ermöglicht, daß zu schnell Gefangene in ein Methadon-Programm aufgenommen wurden und die Darbietungsmenge pauschal nach Wunsch vergeben wurde. Viele nahmen es gar nicht und veräußerten es. Die Nichteinnahme wurde möglich, weil das Personal nicht auf die Einahmen achtete und zum Teil nicht ausgebildet war und dennoch zur Krankenpflege herangezogen wurde. Wolfgang Griechen
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