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Gesetzlich versickert

Kleingärtners Last: die Abwassergrube. Ein Sielanschluß darf nicht in die Laube  ■ Von Heike Haarhoff

Wenn Gerda Krause ans Küchenfenster tritt, was täglich mehrmals passiert, fällt ihr Blick unweigerlich auf „das Ding, mit dem sie mir das ganze Jahr vermiest haben“. Gemeinhin wird das, was da zu Frau Krauses Mißfallen im Vorgarten ihres Lokstedter Kleingarten-Anwesens unter einem Betondeckel gluckert, als Abwassersammelgrube bezeichnet. Dorthin fließen Gerda Krauses flüssige Brühen aus Spülbecken, Waschmaschine und Toilettenschüssel. Tagein, tagaus, seit 1959, „als mein Mann und ich hier eingezogen sind“.

Nun ist es keineswegs so, daß „das Ding“stinkt, was den Ärger erklären würde, der der 75jährigen den Schlaf raubt und „auf den Darm schlägt“. Es ist schlimmer: Die Grube sickert. Ist voll, zu klein, muß weg, sagt die Umweltbehörde. Soll weg, sagt Gerda Krause, aber was dann? Ein ganz normaler Sielanschluß, empfahl der Hamburger Abwassertechnik-Unternehmer Dieter Gerlach der Kleingärtnerin: Direkteinleitung in die Kanalisation. Doch was normalerweise eines jeden Einwohners Pflicht, ist für Gerda Krause nicht mal ein Recht: „Wir müssen Ihnen mitteilen, daß ein Sielanschluß im Kleingarten generell verboten ist“, lehnte Ingo Kleist, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter und Vereinsvorsitzender des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg, ihren Antrag mit Schreiben vom 19. September ab. Statt dessen solle die „liebe Gartenfreundin Krause“sich eine neue Grube graben lassen.

Die wäre zwar unhygienischer und doppelt so teuer wie der Sielanschluß, schätzt Abwasserexperte Gerlach, doch Kleist ist das egal. Denn, so der oberste Kleingärtner gestern zur taz: „Sielanschlüsse würden das Wohnen verfestigen.“Genau das aber müsse nach dem Bundeskleingartengesetz tunlichst unterbunden werden. Kleingärten seien nun mal „Grünflächen“und keine Dauerwohnunterkünfte. Weshalb aber deshalb allen Laubenbesitzern – egal ob Dauer- oder Wochenendbewohner – die Fäkalienentsorgung via Pipeline vorenthalten werden soll, vermag auch er nicht zu erklären.

„Ich wohne seit 38 Jahren hier“, protestiert derweil Gerda Krause. Einen Pachtvertrag, der ihr 90jähriges Wohnrecht garantiert, hat sie auch. Ans Ausziehen aus der Kolonie „Veilchenkoppel“denke sie gar nicht. Vielmehr daran, wie sie doch noch an den Sielanschluß kommt. Immerhin ist das Vereinshaus angeschlossen und der benachbarte Kleingartenverein am Saarlandstieg sogar fast komplett. „Das war eine Ausnahme“, gesteht Kleist. Die Zufahrten zu den dortigen Lauben seien so eng, daß gar keine Bagger hätten anrollen können, um die Grube auszuheben.

Wäre es nur immer so, stöhnt unterdessen die Stadtentwässerung. Sie sähe „am liebsten überall Sielanschlüsse“, sagt ihr Justitiar Joachim Helm. Aber: „Uns sind die Hände gebunden.“Der Landesbund der Kleingärtner als Hauptpächter aller Kolonien habe einen Vertrag über Art und Weise der Abwasserentsorgung mit der Stadt geschlossen. „Der ist allmächtig“, so Helm. „Solange der Landesbund sich sperrt“, könne die Stadtentwässerung keinen einzelnen Parzellenbesitzer an die Kanalisation anschließen: „Unsere Zuständigkeit beginnt erst am öffentlichen Weg.“

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