: Arbeitslose: Ab 1998 dreimonatlich aufs Amt
Chemnitz (dpa) – Arbeitslose, die Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen, müssen ihre Arbeitslosmeldung ab 1998 alle drei Monate unaufgefordert erneuern lassen. Die Zahlung der Gelder durch das Arbeitsamt wird sonst unterbrochen. Darauf hat das sächsische Landesarbeitsamt in Chemnitz hingewiesen. Eine Weiterzahlung sei erst dann möglich, wenn sich der Arbeitslose wieder gemeldet habe. Grundlage für die Regelung ist das neue Sozialgesetzbuch III, das am 1. Januar 1998 in Kraft tritt.
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