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Abschiebungen von Bosniern aus Srpska

Bosnier aus der Republik Srpska (Serbien) können nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin in bestimmten Fällen abgeschoben werden. Dies entschied die 11. Kammer des Gerichts nach einer gestern verbreiteten Mitteilung in drei Fällen. (Az.: VG 11 A 1149.97, 1816.97 und 1905.97) Die drei Flüchtlinge, die der Volksgruppe der Roma zugehören und gegen ihre Abschiebung geklagt hatten, können zwar laut Urteil nicht in ihren Heimatort in der Republik Srpska zurückkehren. Doch sei es ihnen durchaus möglich, in den der moslemisch- kroatischen Föderation zugehörenden Gebieten Aufenthalt zu finden, hieß es weiter. Eine Gefahr für Leib und Leben sei nicht zu befürchten. In den drei entschiedenen Fällen hätten die Betroffenen zudem in Deutschland Straftaten begangen, so daß ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht bestehe. dpa

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